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ZULASSUNG UND IMMATRIKULATION

Zulassung und Immatrikulation

Zulassungsvoraussetzungen

GRUNDAUSBILDUNG (Weiterbildung)

Die Grundausbildungskurse stehen allen offen, die einen Abschluss der Sekundarstufe I (obligatorische Schulzeit) besitzen.

Für das volle Verständnis der behandelten Themen wird jedoch eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Gymnasium mit Matura oder EFZ) empfohlen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.

HÖHERE BERUFSBILDUNG (Tertiärstufe)

Der Zugang zu den höheren Berufsbildungskursen (EF – Professional Bachelor) ist an die Erfüllung beider folgenden Voraussetzungen gebunden:

Erste Voraussetzung: Grundausbildung in Audio-Video-Technologien

Die Grundausbildung kann sowohl vor als auch parallel zum ersten Jahr der höheren Berufsbildung erworben werden. Es handelt sich um eine andere, stärker praxisorientierte Art der Ausbildung, die die höhere Berufsbildung ergänzt. Diese Ausbildung wird normalerweise am CESMA durch die Kurse ATES und ATAV erworben. Es ist jedoch möglich, dass der Studierende bereits bei anderen Institutionen vergleichbare Kurse besucht hat oder bereits über mehrjährige Berufserfahrung verfügt, die diese überflüssig macht. In diesem Fall muss der Kandidat ein Bewerbungsdossier einreichen und gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung zur Überprüfung der Eingangskompetenzen ablegen.

Im Folgenden analysieren wir die beiden oben genannten Fälle.

BEREITS AM CESMA ERWORBENE GRUNDAUSBILDUNG

Cesma-Studierende, die bereits die ATES/ATAV-Zertifikate erworben haben oder beabsichtigen, diese Kurse parallel zum ersten Jahr TES/TAV zu besuchen, erfüllen vollständig die Voraussetzung für die Grundausbildung und sind daher automatisch für den entsprechenden höheren Berufsbildungsweg TES/TAV zugelassen.

Cesma-Studierende, die bereits das Vorstudien-Zertifikat des EMP-Kurses erworben haben, erfüllen diese Voraussetzung teilweise und müssen ihre Audio- und/oder Video-Vorbereitung ergänzen, um zum entsprechenden höheren Berufsbildungskurs (TES bzw. TAV) zugelassen zu werden.

Cesma-Studierende, die bereits das Vorstudien-Zertifikat des VPM-Kurses erworben haben, erfüllen diese Voraussetzung vollständig für die Zulassung zum TAV-Kurs und teilweise für die Zulassung zum TES-Kurs. Im zweiten Fall müssen sie ihre Audio-Vorbereitung ergänzen.

NICHT AM CESMA ERWORBENE GRUNDAUSBILDUNG

Kandidaten mit Abschlüssen von anderen Institutionen als Cesma können ebenfalls die Zulassung zu den Kursen der höheren Berufsbildung durch ein zweistufiges Dossierverfahren beantragen:

Erste Phase: Der Kandidat reicht einen regulären Zulassungsantrag über die Classter-Plattform ein und fügt die Dokumentation über frühere Studien bei

Zweite Phase: Der Antrag wird bewertet und je nach Bewertung können die folgenden drei Szenarien eintreten:

  1. Der Kandidat wird zugelassen.
  2. Der Kandidat wird aufgefordert, eine Aufnahmeprüfung mit praktischen und theoretischen Tests abzulegen, um die Kenntnis der Inhalte der ATES/ATAV-Kurse nachzuweisen.
  3. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der zuvor besuchte Kurs keine gleichwertigen Inhalte zu den ATES/ATAV-Kursen aufweist.
Zweite Voraussetzung: Schulische Ausbildung (Sekundarstufe II)
  • Studierende mit einem Maturitätszeugnis erfüllen die Voraussetzung für die schulische Ausbildung auf Sekundarstufe II.
  • Studierende mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erfüllen in der Regel die Voraussetzung für die schulische Ausbildung auf Sekundarstufe II, müssen aber einen Online-Test zur Bewertung des Mathematikniveaus absolvieren, der ihnen nach dem Einschreibungsantrag zugesandt wird. Nach einer Auswertung des Testergebnisses kann der Studierende aufgefordert werden, in den Monaten vor Kursbeginn den vorbereitenden Mathematikkurs zu besuchen. Dies soll das Verständnis der mathematischen Kurse im Studiengang, insbesondere Allgemeine Mathematik, Elektrotechnik/Elektronik, Akustik und Audiomessungen, nicht beeinträchtigen.
  • In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei beruflichen Umschulungen, ist es auch für Personen ohne Abschluss der Sekundarstufe II möglich, Zugang zu den Kursen der höheren Berufsbildung zu erhalten. In diesem Fall muss mit der Leitung ein obligatorischer individueller Vorbereitungsweg vereinbart werden, der sowohl den CMAS-Kurs als auch den CMAB-Kurs (Zertifikat für Grundlegende Mathematische Kompetenzen) sowie individuelle Unterstützung zur Vervollständigung der erforderlichen Vorbereitung für den Einstieg in die höhere Berufsbildung umfasst. Es ist daher notwendig, frühzeitig (empfohlen wird ein Jahr im Voraus) ein individuelles Gespräch mit der Leitung zu beantragen, um den spezifischen Fall zu bewerten.

Immatrikulation

Die Einschreibung für CESMA-Kurse erfolgt ausschließlich online über das CESMA / CLASSTER-Portal.

Der Vorgang gliedert sich in folgende Phasen:

  1. Erstellung des persönlichen Profils
    1. Zugriff auf das Registrierungsportal (durch Klicken auf die Schaltfläche am Ende dieser Seite) und Beginn der Erstellung eines eigenen Profils durch Eingabe der E-Mail-Adresse und der Ausweisnummer (Sie werden aufgefordert, die E-Mail zu bestätigen und werden zur Login-Seite weitergeleitet).
    2. Melden Sie sich mit den per E-Mail erhaltenen Zugangsdaten an, um die Erstellung Ihres persönlichen Profils abzuschließen (die normale Login-Seite hat die Adresse: https://cesma.classter.com), indem Sie auf Personal Data klicken.
    3. Füllen Sie die erforderlichen persönlichen und Kontaktdaten aus.
    4. Füllen Sie die Daten zu Ihrer bisherigen Ausbildung aus und geben Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung.
    5. Folgende Identifikationsdokumente müssen ebenfalls beigefügt werden:
      • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments;
      • ein aktuelles Porträtfoto;
  1. Einreichung des Einschreibungsantrags

Nach Abschluss der Profilerstellung kann der Studierende bereits mit der Erstellung eines Einschreibungsantrags für den oder die gewählten Kurse fortfahren (Application):

    1. Zunächst wählt der Studierende die Kategorie „New Applicant“
    2. Wählen Sie den gewünschten Kurs oder Bildungsweg aus.
    3. Füllen Sie das Online-Formular in allen Teilen aus.
    4. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, die je nach gewähltem Kurs variieren.
    5. Für die Wege der höheren Berufsbildung sind auch erforderlich:
        • ein aktueller Lebenslauf;
        • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der höheren Schule;
        • ein Motivationsschreiben.
    6. Senden Sie den Einschreibungsantrag ab und warten Sie auf die automatische Empfangsbestätigung per E-Mail.
  1. Überprüfung der Unterlagen

Das Studiensekretariat prüft die eingegangenen Unterlagen und kann gegebenenfalls Ergänzungen oder Klarstellungen anfordern.
Der Status des Antrags wird direkt im Portal angezeigt (z.B. in Überprüfung, vollständig, angenommen).

  1. Mitteilung des Ergebnisses und Rechnungsstellung

Nach der Überprüfung sendet das Sekretariat eine offizielle Mitteilung mit dem Ergebnis des Antrags:

    • Im Falle einer Annahme erhält der Studierende von der Verwaltung die Rechnungen entsprechend den bei der Antragstellung gewählten Zahlungsmodalitäten.
    • Die Zahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen bestätigt die Gültigkeit der Einschreibung.
  1. Endgültige Bestätigung der Einschreibung

Nach Eingang der Zahlung bestätigt das Studiensekretariat formell die Einschreibung und der Status des eingeschriebenen Studierenden („Registered“) erscheint im Portal.
Ab diesem Zeitpunkt kann sich der Studierende als eingeschrieben betrachten.

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