Zulassung und Anmeldung
Die Studiengänge des CESMA stehen Studierenden mit unterschiedlichen Ausbildungshintergründen offen, die sich für Audio-, Video- und Multimediatechnologien interessieren. Auf dieser Seite werden die Zulassungsvoraussetzungen und das Online-Immatrikulationsverfahren für die Grundbildung sowie für die Höhere Berufsbildung erläutert. Am Ende der Seite befindet sich ausserdem ein Abschnitt mit den häufig gestellten Fragen (FAQ).
Auf dieser Seite
Zulassungsvoraussetzungen
Das CESMA unterscheidet zwei Hauptausbildungsstufen:
- Grundbildung (Sekundarstufe II)
- Höhere Berufsbildung (Tertiärstufe)
Jede Stufe hat unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.
GRUNDBILDUNG (Weiterbildung)
Die Lehrgänge der Grundbildung – ATES (Zertifikat Technischer Assistent/in für Tontechnik), ATAV (Zertifikat Technischer Assistent/in für AV-Technik), EMP (Zertifikat Elektronische Musikproduktion) und VPM (Videomaking & Production Management) – stehen allen Personen offen, die über einen Abschluss der obligatorischen Schule (Sekundarstufe I) verfügen.
Für das vollständige Verständnis der Inhalte wird jedoch eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Maturität oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis – EFZ) empfohlen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
Diese Lehrgänge bilden den ersten Schritt im Audio- und Audiovisionsbereich und stellen die ideale Vorbereitung für den späteren Zugang zu weiterführenden Lehrgängen mit eidg. Fachausweis (EF) dar.
HÖHERE BERUFSBILDUNG (Tertiärstufe)
- una formazione di base in tecnologie audio-video;
- una formazione scolastica di livello secondario superiore.
Erste Voraussetzung: Grundbildung in Audio- und Videotechnologien
Die Grundbildung kann entweder vor oder parallel zum ersten Jahr der höheren Berufsbildung absolviert werden. Sie ist technischer und praktischer Natur und ergänzt die Ausbildung auf Stufe eidg. Fachausweis (EF).
Am CESMA wird diese Ausbildung durch die Lehrgänge ATES und ATAV vermittelt. Personen, die gleichwertige Kurse an anderen Schulen absolviert haben oder über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, können deren Anerkennung im Rahmen eines Dossierverfahrens und gegebenenfalls einer Aufnahmeprüfung beantragen.
Im Folgenden werden die oben genannten Fälle erläutert.
GRUNDBILDUNG AM CESMA ERWORBEN
Studierende, die die Zertifikate ATES oder ATAV erworben haben – oder diese Lehrgänge parallel zum ersten Jahr des TES oder TAV besuchen –, erfüllen die Anforderungen der Grundbildung vollständig und werden automatisch zum entsprechenden Lehrgang zugelassen.
Das Zertifikat EMP (Elektronische Musikproduktion) erfüllt diese Voraussetzung teilweise und kann eine Ergänzung im Audio- oder Videobereich erfordern.
Das Zertifikat VPM (Videomaking & Production Management) erfüllt die Zulassungsvoraussetzung für den Lehrgang TAV vollständig und für TES teilweise; in diesem Fall ist eine Audio-Ergänzung erforderlich.
GRUNDBILDUNG NICHT AM CESMA ERWORBEN
Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Ausbildung an anderen Institutionen absolviert haben, können die Zulassung zu den Lehrgängen der Höheren Berufsbildung über ein Dossierverfahren in zwei Phasen beantragen:
- Zulassungsgesuch über die Plattform CESMA / CLASSTER, unter Beilage der Unterlagen zu früheren Studien und Berufserfahrungen.
- Beurteilung durch die Schulleitung, die Folgendes beinhalten kann:
- direkte Zulassung;
- Anforderung einer Aufnahmeprüfung (praktisch und theoretisch) zu den Inhalten der Lehrgänge ATES oder ATAV;
- bedingte Zulassung mit teilweiser oder vollständiger Teilnahme an einem Lehrgang der Grundbildung.
KEINE GRUNDBILDUNG
Kandidatinnen und Kandidaten mit einschlägiger Berufserfahrung im Audio- oder Audiovisionsbereich, jedoch ohne entsprechende Abschlüsse, können eine Aufnahmeprüfung mit praktischen und theoretischen Prüfungen ablegen. Je nach Ergebnis:
- werden sie direkt zum Lehrgang mit eidg. Fachausweis (EF) zugelassen, oder
- unter der Bedingung zugelassen, parallel einen ATES- oder ATAV-Lehrgang – ganz oder teilweise – zu besuchen.
Zweite Voraussetzung: Schulbildung (Sekundarstufe II)
- Wer über eine Maturität verfügt, erfüllt diese Voraussetzung vollständig.
- Wer ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) besitzt, erfüllt die Voraussetzung in der Regel, muss jedoch einen Online-Mathematiktest absolvieren. Abhängig vom Ergebnis kann die Teilnahme am Kurs CMAS – Zertifikat für erweiterte mathematische Kompetenzen verlangt werden.
- In besonderen Fällen (z. B. berufliche Neuqualifizierung) ist der Zugang auch ohne Abschluss auf Sekundarstufe II möglich, sofern mit der Schulleitung ein individueller Vorbereitungspfad vereinbart wird, der die Kurse CMAS und CMAB – Zertifikat für grundlegende mathematische Kompetenzen umfasst. Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung sollte frühzeitig (empfohlen: ein Jahr im Voraus) vereinbart werden, um den konkreten Fall zu prüfen.
Anmeldung
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Erstellung des persönlichen Profils
- Rufen Sie das Registrierungsportal auf (über den Button am Ende dieser Seite) und erstellen Sie Ihr persönliches Profil, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Ausweisnummer eingeben. Sie werden gebeten, Ihre E-Mail zu bestätigen und anschliessend zur Login-Seite weitergeleitet.
- Melden Sie sich mit den per E-Mail erhaltenen Zugangsdaten an, um die Erstellung Ihres persönlichen Profils abzuschliessen (die Login-Seite ist unter https://cesma.classter.com erreichbar) und klicken Sie auf Personal Data.
- Tragen Sie die erforderlichen persönlichen Daten und Kontaktangaben ein.
- Geben Sie Informationen zu Ihrer bisherigen Ausbildung an und erteilen Sie die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
- Laden Sie die folgenden Identitätsdokumente hoch:
- eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments;
- ein aktuelles Passfoto.
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Einreichen des Anmeldeantrags
Nach der Erstellung des Profils kann die Kandidatin oder der Kandidat die Online-Anmeldung für den gewünschten Lehrgang oder mehrere Lehrgänge einreichen:- Wählen Sie die Kategorie „New Applicant“.
- Wählen Sie den gewünschten Lehrgang oder Ausbildungsgang aus.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (abhängig vom gewählten Lehrgang).
- Für Lehrgänge der Höheren Berufsbildung (eidg. Fachausweis – EF) sind zusätzlich erforderlich:
- ein aktueller Lebenslauf (CV);
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Sekundarstufe II (oder eine Erklärung, falls kein entsprechendes Zeugnis vorhanden ist);
- ein Motivationsschreiben.
- Senden Sie den Antrag ab und warten Sie auf die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
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Prüfung der Unterlagen
Das Studierendensekretariat überprüft die eingereichten Unterlagen und kann gegebenenfalls Ergänzungen oder Klarstellungen anfordern. Der Status der Anmeldung wird direkt im Portal aktualisiert (z. B. in Prüfung, vollständig, angenommen). -
Mitteilung des Ergebnisses und Rechnungsstellung
Nach Abschluss der Prüfung informiert das Sekretariat offiziell über das Ergebnis des Antrags:- Im Falle einer Zulassung erhält die Kandidatin oder der Kandidat vom Sekretariat die entsprechenden Rechnungen gemäss den im Antrag gewählten Zahlungsmodalitäten.
- Die Zahlung der Anmeldegebühr oder der ersten Rate bestätigt die Gültigkeit der Anmeldung.
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Endgültige Bestätigung der Anmeldung
Nach Eingang der Zahlung bestätigt das Studierendensekretariat die Anmeldung offiziell. Der Status Registered (eingeschrieben) erscheint im CLASSTER-Portal. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Kandidatin oder der Kandidat als regulär eingeschrieben.