Gebühren und Beiträge

Das neue Finanzierungssystem

Alle Teilnehmer an Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen erhalten finanzielle Unterstützung, indem sie einen speziellen Antrag an den Bund stellen. Im Jahr 2017 hat der Bundesrat das neue personenorientierte Finanzierungssystem genehmigt.

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG legt fest, dass die Hälfte der Ausbildungskosten (bis zu einem Maximum von 19’000 CHF, also 9’500,- CHF) vom Bund bei Ablegung der eidgenössischen Prüfungen am Ende des Ausbildungsgangs erstattet wird.

Diese Rückerstattung erfolgt unabhängig vom Ergebnis (positiv oder negativ) der Prüfungen und betrifft alle, die während der Ablegung der eidgenössischen Prüfungen ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Für weitere Informationen sehen Sie sich bitte das Video hier an und besuchen Sie die Website des SBFI.

Grundausbildung: Zertifikate

Studienjahr 2025/2026

Jeder der beiden Lehrgänge zum Zertifikat Technischer Assistent/in für Tontechnik (ATES) und zum Zertifikat Technischer Assistent/in für AV-Technik (ATAV) besteht aus 2 Modulen (M1 und M2). Es ist möglich, die Vollzeit-Variante (FT) zu wählen, bei der beide Module M1 und M2 parallel besucht werden, oder die Teilzeit-Variante (PT), bei der die beiden Module in zwei aufeinanderfolgenden Jahren absolviert werden.

Für beide Studienvarianten kann die Zahlung in vier oder acht monatlichen Raten erfolgen, wie in der Tabelle am Ende der Seite angegeben.

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den Lehrgang
  • Lehrbücher und Software, die im Kurs verwendet werden
  • Zugang zur Bibliothek und Bücherausleihe
  • Education-Rabatte auf persönliche Hard- und Software
 EinmalzahlungRatenzahlung in 4 MonatsratenRatenzahlung in 8 Monatsraten
Full Time10’800,-11’000,-11’360,-
Rate Full Time 2’750,-1’420,-
Part-Time5’400,-5’500,-5’680,-
Rate Part-Time1’375,-710,-

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Studiengebühren im laufenden Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

 EinmalzahlungRatenzahlung in 4 MonatsratenRatenzahlung in 8 Monatsraten
Erste Rate1. Februar 20261. Februar 20261. Februar 2026
Zweite Rate1. März 20261. März 2026
Dritte Rate1. April 20261. April 2026
Vierte Rate1. März 20261. Mai 2026
Fünfte Rate1. Juni 2026
Sechste Rate1. Juli 2026
Siebte Rate1. August 2026
Achte Rate1. September 2026

Studienjahr 2025/2026

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den Lehrgang
  • Lehrbücher und Software, die im Kurs verwendet werden
  • Zugang zur Bibliothek und Bücherausleihe
  • Education-Rabatte auf persönliche Hard- und Software

Die Zahlung kann in einer Einmalzahlung oder in 9 bzw. 18 Monatsraten erfolgen, wie in den Tabellen am Ende der Seite angegeben.

EMPEinmalzahlung9 Monatsraten18 Monatsraten
Zweijähriger Lehrgang (Total)14’400,- CHF15’900,- CHF16’860,- CHF
Einschreibegebühr1’500,- CHF3’000,- CHF
Raten 1’600,- CHF (× 9)770,- CHF (× 18)

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Studiengebühren im Jahr 2025/2026 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

EMPEinmalzahlung9 Monatsraten18 Monatsraten
Einschreibegebühr

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Restbetrag

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Raten

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Februar 2026 bis 1. Oktober 2027

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Februar 2026 bis 1. August 2027

Hinweis: Bei gleichzeitiger Einschreibung in EMP und in den Lehrgang ATES erhält die Studentin bzw. der Student einen Rabatt von 20 % auf die Kursgebühr von ATES.

Studienjahr 2025/2026

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den Lehrgang
  • Lehrbücher und Software, die im Kurs verwendet werden
  • Zugang zur Bibliothek und Bücherausleihe
  • Education-Rabatte auf persönliche Hard- und Software

Die Zahlung kann in einer Einmalzahlung oder in 9 bzw. 18 Monatsraten erfolgen, wie in den Tabellen am Ende der Seite angegeben.

VPMEinmalzahlung9 Monatsraten18 Monatsraten
Zweijähriger Lehrgang (Total)18’000,- CHF19’820,- CHF20’960,- CHF
Einschreibegebühr2’000,- CHF3’500,- CHF
Raten 1’980,- CHF (× 9)970,- CHF (× 18)

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Studiengebühren im Jahr 2024/2025 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

VPMEinmalzahlung9 Monatsraten18 Monatsraten
Einschreibegebühr

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Restbetrag

Bei der Einschreibung,

spätestens am 1. Februar 2026

Raten

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Februar 2026 bis 1. Oktober 2026

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Februar 2026 bis 1. Juli 2027

Studienjahr 2026/2027

Das Zertifikat Erweiterte Mathematische Kompetenzen (CMAS) hat die unten aufgeführten Kosten. Die Zahlung kann auch in zwei zweimonatlichen Raten erfolgen.

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den Lehrgang
  • Im Kurs verwendete Lehrbücher oder Unterlagen
CMASEinmalzahlungZweimonatliche Ratenzahlung
Kosten5’400,-5’500,-
Rate 2’750,-

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Studiengebühren im laufenden Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

CMASEinmalzahlungZweimonatliche Ratenzahlung
Erste Rate1. August 20261. August 2026
Zweite Rate1. September 2026

Studienjahr 2025/2026

Das Zertifikat Grundlegende Mathematische Kompetenzen (CMAB) hat die unten aufgeführten Kosten. Die Zahlung kann in drei zweimonatlichen oder sechs monatlichen Raten erfolgen.

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den Lehrgang
  • Im Kurs verwendete Lehrbücher oder Unterlagen
CMABEinmalzahlungRatenzahlung in 3 MonatsratenRatenzahlung in 6 Monatsraten
Kosten10’800,-10’980,-11’340,-
Rate 3’660,-1’890,-

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Studiengebühren im laufenden Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

CMABEinmalzahlungZweimonatliche RatenzahlungMonatliche Ratenzahlung
Erste Rate1. Februar 20261. Februar 20261. Februar 2026
Zweite Rate1. März 20261. März 2026
Dritte Rate1. April 20261. April 2026
Vierte Rate1. Mai 2026
Fünfte Rate1. Juni 2026
Sechste Rate1. Juli 2026

Höhere Berufsbildung: Eidgenössische Fachausweise (EF)

Studienjahr 2025/2026

Die Gesamtkosten der Lehrgänge Tontechniker/in mit eidg. Fachausweis (TES) und Techniker/in Audio Video mit eidg. Fachausweis (TAV) beziehen sich auf das gesamte zweijährige Studium und betragen 23’000,- CHF. Davon werden 9’500,- CHF als Bundesbeitrag abgezogen, sodass sich die effektiven Gesamtkosten auf 13’500,- CHF belaufen. Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung im Rahmen einer vierteljährlichen Ratenzahlung vorzunehmen, wie in der Tabelle am Ende der Seite angegeben. Andere Ratenmodelle können in Absprache mit der Administration vereinbart werden.

Hinweis: Der Bundesbeitrag in Form von Teilbeiträgen kann auch bereits nach der Einmalzahlung oder nach Zahlung der Einschreibegebühr und der ersten Rate beantragt werden, sofern gemäss letzter Steuerveranlagung weniger als 88 CHF direkte Bundessteuer bezahlt wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Die Ausbildungsgebühr umfasst:

  • Einschreibung in den zweijährigen Lehrgang
  • Lehrbücher und Software, die im Kurs verwendet werden
  • Leihgeräte (Hardware) für didaktische Aktivitäten
  • Zugang zur Bibliothek und Bücherausleihe
  • Zugang zu den Räumlichkeiten für Übungen und Praktika
  • Education-Rabatte auf Hard- und Software
 RatenzahlungEinmalzahlung
Gesamtkosten24’200,- (14’700,-)23’000,- (13’500,-)
Einschreibung2’000,-2’000,-
Restbetrag21’000,-
Vierteljährliche Rate3’700,-

Die Fälligkeiten für die Zahlungen sind wie folgt:

Einschreibung1. Februar 2026
Restbetrag oder erste Rate1. Februar 2026
Zweite Rate1. Mai 2026
Dritte Rate1. August 2026
Vierte Rate1. November 2027
Fünfte Rate1. Februar 2027
Sechste Rate1. Mai 2027

Finanzielle Erleichterungen und Stipendien

Zusätzlich zur Bundesrückerstattung, die allen im Kanton wohnhaften Kandidatinnen und Kandidaten gewährt wird, welche zu den eidgenössischen Prüfungen zugelassen sind, kann man beim eigenen Kanton oder bei privaten Stiftungen ein Stipendium oder einen Zuschuss für die vollständige oder teilweise Finanzierung der Studiengebühren beantragen – in der Regel beim kantonalen Amt für Ausbildungsbeiträge.

Auch private Stiftungen können Ausbildungsbeiträge bzw. Stipendien gewähren.

Studierende mit Wohnsitz im Ausland können bei den zuständigen Stellen ihres Wohnsitzlandes oder bei privaten Stiftungen Finanzierungsbeiträge beantragen.

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