Gebühren und Beiträge

Das neue Finanzierungssystem

Alle Teilnehmer an Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen erhalten finanzielle Unterstützung, indem sie einen speziellen Antrag an den Bund stellen. Im Jahr 2017 hat der Bundesrat das neue personenorientierte Finanzierungssystem genehmigt.

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG legt fest, dass die Hälfte der Ausbildungskosten (bis zu einem Maximum von 19’000 CHF, also 9’500,- CHF) vom Bund bei Ablegung der eidgenössischen Prüfungen am Ende des Ausbildungsgangs erstattet wird.

Diese Rückerstattung erfolgt unabhängig vom Ergebnis (positiv oder negativ) der Prüfungen und betrifft alle, die während der Ablegung der eidgenössischen Prüfungen ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Für weitere Informationen sehen Sie sich bitte das Video hier an und besuchen Sie die Website des SBFI.

Vorakademisch: Berufs- und Kompetenzzertifikate

Studienjahr 2025/2026

Jeder der Kurse für das Zertifikat für Technische Assistenten Audio (ATES) und Technische Assistenten Audiovisuell (ATAV) besteht aus 2 Modulen (M1 und M2). Es ist möglich, sich für den Vollzeit-Modus (FT) zu entscheiden und die beiden Module M1 und M2 parallel zu besuchen, oder für den Teilzeit-Modus (PT), bei dem die beiden Module in zwei aufeinanderfolgenden Jahren besucht werden.

Für beide Besuchsmodalitäten ist es möglich, die Zahlung in vier oder acht monatliche Raten aufzuteilen, wie in der Tabelle am Ende der Seite dargestellt.

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Einschreibung für den Kurs
  • Während des Kurses verwendete Lehrbücher
  • Zugang zur Bibliothek und zur Buchausleihe
  • Bildungsrabatte auf persönliche Hardware und Software
Einmalzahlung Ratenzahlung in 4 monatlichen Zahlungen Ratenzahlung in 8 monatlichen Zahlungen
Vollzeit 7’200,- 7’600,- 8’000,-
Rate Vollzeit 1’900,- 1’000,-
Teilzeit 3’600,- 3’800,- 4’000,-
Rate Teilzeit 950,- 500,-

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Gebühren- und Beitragsraten für das laufende Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Einmalzahlung Ratenzahlung in 4 monatlichen Zahlungen Ratenzahlung in 8 monatlichen Zahlungen
Erste Rate 1. September 2025 1. September 2025 1. September 2025
Zweite Rate 1. Oktober 2025 1. Oktober 2025
Dritte Rate 1. November 2025 1. November 2025
Vierte Rate 1. Dezember 2025 1. Dezember 2025
Fünfte Rate 1. Januar 2026
Sechste Rate 1. Februar 2026
Siebte Rate 1. März 2026
Achte Rate 1. April 2026

Studienjahr 2025/2026

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Einschreibung für den Kurs
  • Während des Kurses verwendete Lehrbücher
  • Zugang zur Bibliothek und zur Buchausleihe
  • Bildungsrabatte auf persönliche Hardware und Software

Die Zahlung kann in einer Einmalzahlung oder in 9 oder 18 monatlichen Raten erfolgen, wie in den Tabellen am Ende der Seite dargestellt.

EMP Einmalzahlung 9 monatliche Raten 18 monatliche Raten
Zweijähriger Kurs (Gesamt) 10’800,- CHF 12’000,- CHF 13’200,- CHF
Einschreibegebühr 1’200,- CHF 2’400,- CHF
Raten 1’200,- CHF (x 9) 600,- CHF (x18)

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Gebühren- und Beitragsraten für das Jahr 2024/2025 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

EMP Einmalzahlung 9 monatliche Raten 18 monatliche Raten
Einschreibegebühr

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Restbetrag

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Raten

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. Juni 2026

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. März 2027

Hinweis: Bei gleichzeitiger Anmeldung für EMP und einen der ATES- oder ATAV-Kurse hat der Student Anspruch auf einen Rabatt von 20 % auf die Kosten des ATES/ATAV-Kurses.

Studienjahr 2025/2026

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Einschreibung für den Kurs
  • Während des Kurses verwendete Lehrbücher
  • Zugang zur Bibliothek und zur Buchausleihe
  • Bildungsrabatte auf persönliche Hardware und Software

Die Zahlung kann in einer Einmalzahlung oder in 9 oder 18 monatlichen Raten erfolgen, wie in den Tabellen am Ende der Seite dargestellt.

EMP Einmalzahlung 9 monatliche Raten 18 monatliche Raten
Zweijähriger Kurs (Gesamt) 13’800,- CHF 15’300,- CHF 16’700,- CHF
Einschreibegebühr 2’250,- CHF 4’100,- CHF
Raten 1’450,- CHF (x 9) 700,- CHF (x18)

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Gebühren- und Beitragsraten für das Jahr 2024/2025 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

EMP Einmalzahlung 9 monatliche Raten 18 monatliche Raten
Einschreibegebühr

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Restbetrag

Bei der Anmeldung,

bis zum 1. September 2025

Raten

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. Juni 2026

Am ersten Tag jedes Monats

vom 1. Oktober 2025 bis zum 1. März 2027

Hinweis: Bei gleichzeitiger Anmeldung für VPM und einen der ATES- oder ATAV-Kurse hat der Student Anspruch auf einen Rabatt von 20 % auf die Kosten des ATES/ATAV-Kurses.

Studienjahr 2024/2025

Das Zertifikat für Höhere Mathematische Kompetenzen (CMAS) hat die in der folgenden Tabelle angegebenen Kosten. Es ist auch möglich, die Zahlung in zwei zweimonatliche Raten oder in vier monatliche Raten aufzuteilen.

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Einschreibung für den Kurs
  • Lehrbücher oder Unterlagen, die während des Kurses verwendet werden
CMAS Einmalzahlung Zweimonatliche Ratenzahlung Monatliche Ratenzahlung
Kosten 2’400,– 2’500,– 2’600,–
Rate 1’250,– 650,–

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Gebühren- und Beitragsraten für das laufende Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

CMAS Einmalzahlung Zweimonatliche Ratenzahlung Monatliche Ratenzahlung
Erste Rate 1. Juni 2025 1. Juni 2025 1. Juni 2025
Zweite Rate 1. September 2025 1. Juli 2025
Dritte Rate 1. August 2025
Vierte Rate 1. September 2025

Studienjahr 2024/2025

Das Zertifikat für Grundlegende Mathematische Kompetenzen (CMAB) hat die in der folgenden Tabelle angegebenen Kosten. Es ist möglich, die Zahlung in drei zweimonatliche Raten oder sechs monatliche Raten aufzuteilen

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Einschreibung für den Kurs
  • Lehrbücher oder Unterlagen, die während des Kurses verwendet werden
CMAB Einmalzahlung Ratenzahlung in 4 monatlichen Raten Ratenzahlung in 6 monatlichen Raten
Kosten 4’600,– 4’860,– 5’160,–
Rate 1’620,– 860,–

Die Fälligkeiten für die Zahlung der Gebühren- und Beitragsraten für das laufende Jahr sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

CMAB Einmalzahlung Zweimonatliche Ratenzahlung Monatliche Ratenzahlung
Erste Rate 1. Januar 2025 1. Januar 2025 1. Januar 2025
Zweite Rate 1. Februar 2025 1. Februar 2025
Dritte Rate 1. März 2025 1. März 2025
Vierte Rate 1. April 2025
Fünfte Rate 1. Mai 2025
Sechste Rate 1. Juni 2025

Akademisch: Diplome mit EF

Studienjahr 2025/2026

Die Gesamtkosten der Kurse für Tontechniker EF und Audiovisueller Techniker EF verstehen sich für das gesamte zweijährige Studium und erfordern eine wirtschaftliche Investition von 23’000,– CHF, von denen 9’500,– CHF Bundesbeitrag abgezogen werden, für eine Gesamtsumme von 13’500,– CHF. Es ist auch möglich, die Zahlung nach einem vierteljährlichen Rhythmus zu ratenzahlen, wie in der Tabelle am Ende der Seite angegeben. Andere Ratenzahlungsformen können gegebenenfalls bei der Verwaltung angefragt werden.

Hinweis: Der Bundesbeitrag in Form von Teilbeiträgen kann auch bereits nach der Einmalzahlung oder nach Zahlung der Anmeldegebühr und der ersten Rate beantragt werden, sofern basierend auf der letzten Besteuerung weniger als 88 CHF direkte Bundessteuer gezahlt wurden. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des SBFI.

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Anmeldung zum zweijährigen Kurs
  • Lehrbücher und Handbücher, die während des Kurses verwendet werden
  • Leihgabe von Hardware-Geräten für Lehrveranstaltungen
  • Zugang zur Bibliothek und zur Buchausleihe
  • Zugang zu den Einrichtungen für Übungen
  • Educational-Rabatte auf Hardware und Software
Ratenzahlung Einmalzahlung
Gesamtkosten 24’200,– (14’700,–) 23’000,– (13’500,–)
Anmeldung 2’000,– 2’000,–
Saldo 21’000,–
Vierteljährliche Rate 3’700,–

Die Fälligkeitstermine für die Zahlungen sind folgende:

Anmeldung 1. Juli 2025
Saldo oder Erste Rate 1. September 2025
Zweite Rate 1. Dezember 2025
Dritte Rate 1. März 2026
Vierte Rate 1. Juni 2026
Fünfte Rate 1. September 2026
Sechste Rate 1. Dezember 2026

Studienjahr 2025/2026

Die Gesamtkosten der Kurse für Tontechniker EF und Audiovisueller Techniker EF verstehen sich für das gesamte zweijährige Studium und erfordern eine wirtschaftliche Investition von 23’000,– CHF. Es ist auch möglich, die Zahlung nach einem vierteljährlichen Rhythmus zu ratenzahlen, wie in der Tabelle am Ende der Seite angegeben. Andere Ratenzahlungsformen können gegebenenfalls bei der Verwaltung angefragt werden.

Die Ausbildungskosten beinhalten:

  • Anmeldung zum zweijährigen Kurs
  • Lehrbücher und Handbücher, die während des Kurses verwendet werden
  • Leihgabe von Hardware-Geräten für Lehrveranstaltungen
  • Zugang zur Bibliothek und zur Buchausleihe
  • Zugang zu den Einrichtungen für Übungen
  • Educational-Rabatte auf Hardware und Software
Ratenzahlung Einmalzahlung
Gesamtkosten 24’200,– 23’000,–
Anmeldung 2’000,– 2’000,–
Saldo 21’000,–
Vierteljährliche Rate 3’700,–

Die Fälligkeitstermine für die Zahlungen sind folgende:

Anmeldung 1. Juli 2025
Saldo oder Erste Rate 1. September 2025
Zweite Rate 1. Dezember 2025
Dritte Rate 1. März 2026
Vierte Rate 1. Juni 2026
Fünfte Rate 1. September 2026
Sechste Rate 1. Dezember 2026

Akademisch: professionelle Master

Studiengebühren

Die Gesamtgebühr beträgt CHF 12.000 und ist in vier Raten zu zahlen.

Raten Betrag Fälligkeit
Erste Rate CHF 3.000 bei Annahme Ihrer Zulassung zum Master-Programm
Zweite Rate CHF 3.000 bis 30. Juni 2022
Dritte Rate CHF 3.000 bis 30. September 2022
Vierte Rate CHF 3.000 bis 30. Dezember 2022

Vorauszahlung

Studierende, die ihre Studiengebühren bei der Einschreibung im Voraus zahlen, erhalten einen Rabatt von 5 % für jede Vorauszahlung. Durch die Vorauszahlung von 2, 3 oder allen 4 Raten betragen die Gesamtstudiengebühren daher CHF 11.400, 10.800 bzw. 10.200.

Persönliche Ausgaben

Diejenigen, die am Summer Workshop teilnehmen, müssen auch die persönlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen.

Die persönlichen Ausgaben variieren erheblich je nach individuellem Lebensstil. Im Allgemeinen sind die Lebenshaltungskosten in Lugano und Rom vergleichbar mit denen anderer europäischer Großstädte. Wir stellen Ihnen eine Prognose der 15-tägigen Ausgaben zur Verfügung, wie sie von CESMA-Studierenden in den letzten Jahren erfahren wurden:

Unterkunft (B&B) CHF 600-900
Mahlzeiten CHF 450
Transport CHF 150
Sonstige Ausgaben CHF 100
Gesamt CHF 1.300 – 1.600

Der Summer Workshop kann Besuche bei Unternehmen, kulturellen Institutionen und Museen sowohl in der Schweiz als auch in Italien umfassen. Eventuelle Kosten für diese außercurricularen Aktivitäten sind von den Studierenden zu tragen.

Finanzielle Erleichterungen und Stipendien

CESMA stellt eine Rückerstattung in Höhe der Bundesrückerstattung (CHF 9.500) für die Einschreibung zum Kurs Tontechniker (bzw. Audiovisueller Techniker) zur Verfügung. Diese Rückerstattung kommt zur Bundesrückerstattung hinzu und reduziert die Gesamtkosten des Kurses für den Studierenden auf CHF 4.000.
Der Antrag ist vor der Einschreibung über die Plattform CESMA-CLASSTER zur Genehmigung an das Sekretariat (segreteria ad cesma punkt ch) zu richten, zusammen mit einer Kopie des EF-Diploms oder, falls nicht vorhanden, einer Kopie der Zulassungsbestätigung zu den Prüfungen, die vom Sekretariat der Prüfungskommission AES-SBFI erhalten wurde.
Es ist möglich, beim eigenen Kanton oder bei privaten Stiftungen ein Stipendium oder einen Zuschuss für die vollständige oder teilweise Finanzierung der Studiengebühren zu beantragen.
Für den Kanton Tessin ist der Antrag an das Amt für Studienbeihilfen in Bellinzona zu richten, bei dem ein Zuschuss für die höhere Berufsbildung beantragt werden kann.
Auch private Stiftungen können Studienstipendien gewähren, eine Liste finden Sie HIER
Im Ausland wohnhafte Studierende können Finanzierungen bei den zuständigen Ämtern ihrer Wohnsitzländer oder bei privaten Stiftungen beantragen. Im Tessin unterstützen einige Stiftungen auch ausländische Studierende.